Verpflichtende Prüfung Ihrer Heizungsanlage

Achtung! Mit Beschluss des Bundesrats vom 01. Oktober 2022 sind alle Eigentümer dazu verpflichtet, die bestehenden Heizungssysteme (Erdgas) von einem Fachmann überprüfen zu lassen.

 

Durch die verpflichtende, vom Bundesrat beschlossene, Prüfung sind alle Eigentümer zur Überprüfung ihrer Heizungsanlage verpflichtet worden. In Mehrfamilienhäusern bzw. großen Gebäuden ist zusätzlich noch die Durchführung des sogenannten Hydraulischen-Abgleichs verpflichtend. Mit dieser Maßnahme soll unnötiger Gasverbrauch vermieden werden bzw. defekte oder nicht richtig konfigurierte Anlagen identifiziert werden. Denn oftmals führen bereits kleinere Optimierungen (Druck, Austausch von defekten Teilen etc.) zu einem erheblich niedrigeren Gasverbrauch bzw. einer deutlich höheren Effizienz der Anlage. Die Durchführung kann dabei vom Schornsteinfeger, dem Heizungsmonteur oder einem Energieberater übernommen werden. Dabei gilt diese beschlossene Maßnahme vom 01. Oktober 2022 mit Frist zum 15. September 2024.

 

Was Sie als Eigentümer dazu tun müssen?

Vorerst müssen Sie als Eigentümer einer Immobilie nichts tun. Die Regelung sieht ausdrücklich vor, dass die verpflichtende Überprüfung im Rahmen einer routinemäßigen Überprüfung anstehenden Wartung vorgenommen wird. Unser Tipp: Sprechen Sie vor dem nächsten Besuch Ihren Schornsteinfeger an. Er übernimmt die Überprüfung im Rahmen der generell vorgeschriebenen und anstehenden nächsten Kehrung.

 

Sonderregelung für Mehrfamilienhäuser

In Mehrfamilienhäusern muss der Hydraulische-Abgleich nur dann ausgeführt werden, wenn:

  • Es sich um ein Nicht-Wohngebäude handelt (GEG) und die beheizte Fläche bei über 1000m2 liegt -> Frist zur Umsetzung 30.09.2023
  • Es sich um ein Wohngebäude mit mehr als 10-Wohneinheiten handelt -> Frist zur Umsetzung 30.09.2023
  • Es sich um ein Wohngebäude mit mehr als 6-Wohneinheiten handelt -> Frist zur Umsetzung 15.09.2024

 

Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind z.B. Anlagen, die bereits hydraulisch abgeglichen worden sind oder das Gebäude nicht genutzt wird. Zu weiteren Ausnahmen, möglichen Umsetzungen oder sonstigen Anforderungen beraten Sie unsere Experten gerne.

Unser Büro steht Ihnen bei Fragen jederzeit gerne telefonisch unter 07331/9462214 oder per E-Mail an info@klimawerkstatt-bw.de zur Verfügung.

 

Lassen Sie sich von unserem Service begeistern!